Die neuen Lufträume sind aktiv

Erklärung der neuen Regelung Luftraum Spitzerberg von Wolfgang Oppelmayer:

Liebe Flieger eine erfreuliche Nachricht! Wir haben in freundlichen Zusammenwirken mit Wien Anflugkontrolle und den Herren Bernhard Söllner und Herrn Tselanda der ACG für den Spitzerberg ein neues Abkommen über die benützbaren Lufträume für den Segelflug und den Motorflug.

Für An und Abflüge von und zum Spitzerberg ohne Transponder gibt es, neben der Möglichkeit im Süden bei Pama, jetzt auch im Norden einen Korridor. Eine Ausnahme von der TMZ.

Östlich der Linie Stopfenreuth – Dörfles (2,5 KM nordöstlich von Gänserndorf) ist der An und Abflug auch im Norden ohne Transponder unterhalb von 2500 ft ohne Freigabe durch TFI Wien 118,52, möglich.
Wie bisher kann man mit Transponder Code 7000 Mod C außerhalb der Kontrollzone Wien unterhalb von 2500 ft MSL ohne Freigabe zum Spitzerberg fliegen.

Fünf verschiedene Gebiete (abgesonderte Bereiche) können, auf Anmeldung durch den Betriebsleiter und Zustimmung durch Wien Anflugkontrolle (APP), für den Flugsport freigegeben werden.

Die Bezeichnungen: SPC, SPH, SPL, SPN und SPS.

SPC

SPC ist die alte Aeria Spitzerberg die geringfügig erweitert wurde, sie reicht bis 4000 ft.


SPH

SPH liegt über SPC und kann bis 6000 ft. freigegeben werden.


SPL

SPL ist der Luftraum nördlich der Donau östlich der Linie Stopfenreuth – Baumgarten bis zur Staatsgrenze (Marchfluß) bis 4000 ft. MSL. Er bietet die Möglichkeit SPC um diesen Bereich zu erweitern und erhöht dadurch die Sicherheit. Die Platzflieger können sich auf eine größere Fläche verteilen.


SPN

SPN schließt an die Westgrenze von SPL, der Linie Stopfenreuth – Baumgarten an. Seine Westgrenze ist die Linie von Stopfenreuth nach Martinsdorf und von hier, dem Radius 22 NM vom VOR Fischamend folgend, bis zur Staatsgrenze. Obergrenze 4000 ft MSL. Ab dieser Linie nördlich reicht der Luftraum E bis 4500 ft. und ist daher ohne Freigabe bis zu dieser Höhe nutzbar.


SPS

SPS ist die Linie von Deutsch Haslau nach Pammhagen, von hier der Staatsgrenze nach Osten folgend bis zum Csardahof und von hier nach Deutsch Haslau. Obergrenze 4000 ft MSL.


Diese Bereiche können nach Anmeldung durch den Flugplatzbetriebsleiter und Zustimmung durch Wien APP bis 4000 ft. NN bei Sichtflugbedingungen und nach Sichtflugregeln ohne Transponder und ohne Funkverbindung mit Wien TFI benutzt werden. Es ist aber eine dauernde Hörbereitschaft und Funkverbindung mit Spitzerberg oberhalb von 2500 ft aufrecht zu erhalten. Die Hörbereitschaft ist vorgeschrieben und ein muss. Sie ist notwendig, da die Bereiche, unter Rücksichtnahme auf den Segelflug durch APP Wien, jederzeit deaktiviert werden können. Eine Anweisung den abgesonderten Bereich zu verlassen erfolgt durch den Betriebsleiter Spitzerberg auf dem Funkwege und es ist dieser Anweisung folge zu leisten.

SPH kann bis 6000 ft unter gleichen Bedingungen freigegeben werden. Kunstflüge über 2500 ft sind bei Wien APP anzumelden.

Wien APP wird uns nach den gegebenen Verkehrsverhältnissen die Freigaben der einzelnen Bereiche erteilen. In den Breichen SPN und SPS wird besonders auf die Gefahr einer Außenlandung, durch das zurücknehmen der Freigabe dieser Bereiche, durch Wien APP Rücksicht genommen.

Die Möglichkeit Einzelzustimmungen für Flüge in den SRA’s mit Transponder und Funkverbindung mit Wien TFI (INFO 118,52) besteht natürlich weiterhin wie bisher. Wenn nur ein Segelflieger einen Überlandflug durchführen möchte muss dadurch nicht der ganze Abgesonderte Bereich aktiviert werden.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit durch den Erhalt einer Einzelzustimmung durch Wien TFI 118,52 über die aktivierten abgesonderten Bereiche SPS, SPL und SPN höher als 4000 ft zu steigen. In diesem Fall ist bei der Rückkehr in den abgesonderten Bereich sicherzustellen ob dieser noch aktiv ist (Anfrage bei TFI Wien).

Die Bereiche SPC und SPL sind unterhalb von 2500 ft auch bei deaktivierten Lufträumen ohne Transponder nutzbar.

>> Aufgetragenes Verfahren "abgesonderter Bereich" Spitzerberg, Version 1.0